Damenschuhe Blog
- 28.04.2008
Schuhe reklamieren / Was beim Umtausch zu beachten ist - eine Anleitung
Grundsätzlich ist jeder Hersteller dazu verpflichtet für sein Produkt zwei Jahre Gewähr zu bieten. Das heißt wenn innerhalb von zwei Jahren ab dem Kaufdatum, das Produkt kaputt geht haftet der Hersteller. Ob er den Schaden repariert oder das Produkt umtauscht liegt im Ermessen des Herstellers oder des Verkäufers.
Gilt die Garantie in jedem Fall?
Ausgenommen von der Gewähr sind Schäden am Produkt, wie sie durch Verschleiß entstehen, wie etwa abgelaufene Schuhsohlen oder Abgenutzte Absetzte. Genauso von der Gewähr ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung eines Produkts hervorgerufen werden. Dazu würde beispielsweise zählen, wenn man "normale" Straßenschuhe zum Motorradfahren anzieht und diese durch einen Sturz kaputt macht.
Was, wenn der Schuh nicht hält, was er verspricht?
Wenn Schuhe nicht halten was sie versprechen, das heißt wenn versprochen wurde der Schuh sei farbecht und man stellt nach dem ersten tragen fest, dass das nicht so ist, so kann man den Schuh umtauschen oder den Kaufpreis zurückverlangen. Das gleiche gilt wenn versprochen wurde der Schuh sei wasserdicht und es stellt sich heraus das er es nicht ist. Da der Schuh nicht die versprochenen Eigenschaften aufweist, wird der Kauf unwirksam. Ist dies der Fall, muss man sich als Kunde auch nicht mit einem Warengutschein zufriedengeben.
Was muss beim Umtausch beachtet werden?
Die meisten Geschäfte räumen ihren Kunden ein 14 tägiges Umtauschrecht auf Schuhe ein. Die Schuhe müssen dann aber ungetragen und noch etikettiert sein. Dazu ist der Verkäufer der Schuhe jedoch nicht verpflichtet. Es ist eine Kulanzleistung, die auf keiner rechtlichen Grundlage eingefordert werden kann. Stellt man also daheim fest, dass die neuen Schuhe nicht passen. Oder aber gar nicht mehr gefallen. So ist man darauf angewiesen, dass der Händler die Schuhe zurücknimmt. Die meisten Händler zahlen in solchen Fällen jedoch nicht den Kaufpreis zurück, sondern geben einen Warengutschein aus.
Was wenn der Schuh schnell abgetragen ist?
Viele Schuhe tragen sich sehr schnell ab. Oft, weil die Sohle nicht gut verarbeitet worden ist. Wenn Sie den Schuh nur normal beansprucht haben, so sollten sie ihn in den Laden wo er gekauft wurde zurücktragen. Meistens kann man den Verkäufer davon überzeugen, dass der Schuh zu schnell verschlissen ist. Meist wird vom Verkäufer ein Rabatt oder eine gratis Leistung, wie etwa neu Besohlen eingeräumt.
Was muss ich tun, um meine Rechte in Anspruch zu nehmen?
Sie müssen den Kaufbeleg unbedingt aufbewahren und mitnehmen, wenn Sie ein paar Schuhe reklamieren wollen. Dabei sollte man nicht zu unwirsch vorgehen. Denn die meisten Schuhverkäufer werden Sie als Kunden nicht verlieren wollen. Und daher sehr daran interessiert sein eine Einigung zu finden, die sowohl Käufer wie auch Verkäufer zufriedenstellt.
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